EU Data Act
Der Data Act (COM(2022) 68 final, auch „DA“ oder „Datengesetz“) ist zunächst nicht mit dem Data Governance Act zu verwechseln.
Anders als es der Name „Data Act“ vielleicht nahe legt, erfolgt im Data Act keine Regelung zur Frage des „Eigentums an Daten“. In Verhältnissen zwischen Anbietern und Kunden bleibt die Frage der Datenzuweisung daher weiterhin ungeklärt, also beispielsweise im Verhältnis zwischen Hersteller, Eigentümer (Halter) und Besitzer (Fahrer) eines Kraftfahrzeugs und im Verhältnis zwischen Hersteller und Anwender eines Medizinprodukts sowie dem betroffenen Patienten. Auch Immaterialgüterrechte werden nicht geregelt (abgesehen von kleineren Klarstellungen).Der Data Act adressiert dennoch das Verhältnis zwischen solchen Anbietern und Kunden, jedoch durch die Regelung von einzelnen Rechten und Ansprüchen. Die fünf wesentlichen Regelungsgegenstände des Data Acts nach dem gegenwärtigen Entwurf sind: