Dr. Gerrit Hötzel
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Partner
Kurzlebenslauf
Geboren 1982, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, seit 2009 Rechtsanwalt und Mitglied bei VOELKER, seit 2012 Fachanwalt für Informationstechnologierecht, seit 2013 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, 2018 Aufnahme als Partner. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI). Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
Leistungen
Beratungsfelder
Rechtliche Begleitung bei der Digitalisierung und Einführung von digitalen Portalen, z. B. vernetzte Systeme aus mobilem Client, Backend und IoT-Device
KI / Künstliche Intelligenz: regulatorische Anforderungen, Schutz von KI und KI-Ergebnissen, KI-Entwicklungsverträge, Kooperationsverträge, Datenlizenzverträge
IT-Recht, IT-Verträge, E-Commerce-Recht, Industrie 4.0
Datenschutzrecht, DSGVO, GDPR, Sozialdatenschutzrecht, Compliance
Softwarerecht, SaaS (Software as a Service), Lizenzrecht, Open-Source-Software
Einsatz von Software als Medizinprodukt, z. B. Mobile Medical Apps, E-Health, DiGA, Digitalisierung in der Medizin
Ideenschutz / Vorgehen bei Industriespionage, Betriebsspionage, Geheimnisverrat
Recht der Wort- und Bildberichterstattung
Wettbewerbsrecht
Markenrecht, Namensrecht, Kennzeichenrecht
Urheberrecht, Presserecht und Verlagsrecht
Veröffentlichungen
- Hötzel / Völkl Vermeidung von Vermeidung von Haftungsfällen mittels IT-CMS BC / 9/2024
- Hötzel / Renz Digitale Gesundheitsanwendungen - Zur Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis sowie zur Europarechtswidrigkeit des Übermittlungsverbots in die USA PinG 04 / 2021
- Hötzel / Brüggemann Praxiskommentar Sozialdatenschutz, Kapitel „Digitalisierung“ Kipker/Voskamp, Nomos-Verlag / 2021
-
Hötzel Passt die App auf Rezept zum Wirtschaftlichkeitsgebot? Orthopädische Nachrichten - Zeitung für Orthopädie und Unfallchirurgie / Mai 2021
- Hötzel Kein Nachweis der Einwilligung allein über ein vom Verantwortlichen gesetztes Häkchen/Kreuzchen, Urteilsbesprechung EuGH, Urt. v. 11.11.2020, Rs. C-61/19 Datenschutz-Berater 2020, 305 / 2020
- Hötzel Corona - Vertragsrecht: Was gilt bei Leistungsverzug oder -Ausfall? Handwerk International / 23.04.2020
- Hötzel There is an app for that“ – Aspekte des Rechts der Medizinprodukte und des ärztlichen Berufs- und Vergütungsrechts 2018
- Hötzel / Brucklacher Medical Apps: Einordnung als Medizinprodukt, Zertifizierung, Schnittstellen und Updates 2015
- Brucklacher / Hötzel / Schrack Zertifizierung von Software — Risiken durch Software-Updates und Customizing 2014
Andere über uns
Kommende Veranstaltungen
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Stuttgart IP/IT – E-Commerce-Recht Maßnahmen zur Ausgestaltung IP/IT Stuttgart
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1. Netzwerktreffens „Medical AI Valley BW“ IP/IT Stuttgart
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Schutz- und Verwertungsmöglichkeiten sowie IT-rechtliche Anforderungen an Medizinprodukte und Rechtsfragen der Digitalisierung Medical Starups, Tagesseminar IP/IT Stuttgart
Aktuelle Beiträge
- NIS-2 – Persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Cybersicherheit
- Cyber Resilience Act Das Ende der sorgenfreien Softwareentwicklung
- Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zu USA – Übermittlung von personenbezogenen Daten an viele US-Unternehmen endlich wieder rechtssicher möglich
- Der Prompt-Engineer einer KI als Urheber
- European Health Data Space (EHDS) neue Möglichkeiten der Nutzung medizinischer Daten
- Datenschutz bei Einbezug von US-Dienstleistern