Digital & Analog, IT-Recht, Urheberrecht, E-Commerce
Rechtssicherheit: Gestaltung von IT-Projekten
IT-Projekte und deren Umsetzung verlangen von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Innovationsgeist. Denn häufig betreten Unternehmen dabei technisches und rechtliches Neuland. Da ist Erfindungsgeist und Kreativität erforderlich, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Wir sind überzeugt davon, dass neben der technischen die rechtliche Gestaltung von IT-Projekten ausschlaggebend für deren Erfolg sind. Hier gilt es rechtliche Spielräume auszuloten und die Risiken und Chancen von verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten einzuschätzen und diese dann situationsgerecht umzusetzen. Und das in aller Regel auf einer rechtlich unsicheren Grundlage, da zu den entscheidenden Fragen nur ganz selten bereits Urteile existieren. Innovative technische Lösungen können rechtlich nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn die rechtlichen Berater die Technik verstehen und deswegen die richtigen Fragen stellen und Risiken erkennen können.
Wir sehen uns als Partner unserer Mandanten bei der rechtlichen Umsetzung und Strukturierung von IT-Projekten. Wir sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Informationstechnologierecht sowie Urheber- und Medienrecht und ferner gewerblichen Rechtsschutz mit historischem Sitz in Reutlingen. Unser Ansatz liegt in der Synergie: Wir bieten gleichzeitig technisches Wissen und das erforderliche Fachwissen und sind es gewöhnt, kreative Lösungen für innovative Projekte zu entwickeln. Die sachliche Ebene und die rechtliche Ebene können daher von uns optimal in Kongruenz gebracht werden.
Derzeit erzielen 20 % der Unternehmen 80 % des Marktgesamtumsatzes. Das ist nur möglich, weil diese Unternehmen ihr sachliches Vorgehen so ausgerichtet haben, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal ausgenutzt werden. Beispielhaft zu nennen sind etwa Facebook (hinsichtlich dem Datenschutzrecht), YouTube (hinsichtlich der Haftung im Internet für Dritte) und Apple (hinsichtlich des e-Commerce-Rechts).
Software-Projekte
Unserer Erfahrung nach resultieren die meisten Probleme zwischen Vertragspartnern von Softwareprojekten darin, dass die Beteiligten den verwendeten Begriffen eine unterschiedliche Bedeutung zumessen und es zu Missverständnissen kommt. Das kann zur Folge haben, dass das Projekt letztlich scheitert und teure gerichtliche Streitigkeiten geführt werden müssen.
Wir als Rechtsanwälte sind es gewöhnt, genau nachzufragen was gemeint ist, und wir können deswegen bereits im Vorfeld zu vertraglichen Gestaltungen raten, die das gewünschte Ergebnis in eindeutige Regelungen fassen. Durch unsere gerichtliche Erfahrungen wissen wir, an welchen Punkten es häufig zu Streit kommt und können diese vermeiden. Das spart Zeit, Geld und Nerven und trägt deswegen entscheidend dazu bei, dass etwaige unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten bereits ganz zu Anfang eines Projektes aufgedeckt und sinnvollen Lösungen zugeführt werden können.
Das Recht der Medienbranche und der Kreativen
Das Urheberrecht schützt vor allem kreativ Tätige und deren geistiges Eigentum. Die Voraussetzungen für einen Schutz von kreativen Leistungen sind jedoch häufig den Beteiligten nicht genau bekannt. Die Verwertung der Leistungen erfolgt regelmäßig über verschiedene Unternehmen aus dem Bereich der Medienbranche. Im Internet wird außerdem schnell vergessen, dass die Übernahme von Ideen und Gestaltungen anderer deren Rechte verletzen kann.
In allen diesen Fällen können wir Ihnen weiter helfen. Wir beraten Unternehmen und Einzelpersonen aus den Bereichen:
Verlage
Neue Medien
Presse
Werbung
Design
Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Verträgen, im Falle der Verletzung Ihrer Rechte an einer Gestaltung oder einem Design sowie bei der Reaktion auf Abmahnungen z. B. wegen Urheberrechtsverletzungen.
Wir beraten außerdem regelmäßig im Bereich Presserecht und zwar bei Berichterstattungen sowohl in den klassischen Bereichen wie Zeitung und Rundfunk, als auch in den neuen Medien, wie Social Media Plattformen.
Ihre Spezialisten
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Dr. Christina Blanken Fachanwältin für internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Partnerin
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Dr. Gerrit Hötzel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Partner
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Marius Adler Rechtsanwalt
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Dennis Haller Rechtsanwalt
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Niko Schneider Rechtsanwalt
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Leistungen
- Vertragsgestaltung
- Projektmanagement
- Plattformen und Medien
- Mergers & Acquisitions (M & A)
- E-Commerce, Online, Domains
- Recht der Werbung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Domains, Marken, Titel, Unternehmenskennzeichen
- Telemedienrecht
- Datenschutz, Compliance
- Social Media
- Onlineshops, Internetportale, Homepages
- Wettbewerbsrecht
- Vergabe von IT-Leistungen
- Lizenzen und Insolvenz
- Streit über Berichterstattungen in der Presse
- Recht der Verlage und der neue Medien
- Design, Fotos und Bildrechte
- Musik, GEMA & Co.
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