Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist in Kraft getreten.

Das Gesetz dient dazu, Streitigkeiten mit Verbrauchern durch Schlichtungsstellen beizulegen. Bereits Anfang des Jahres war deshalb ein weiterer Hinweis auf die Homepage aufzunehmen (siehe unseren Hinweis). § 36 VSBG enthält nun weitere Informationspflichten für fast jede Webseite. Diese Informationspflichten sind jedoch erst ab dem 01.02.2017 zu beachten.

Stand: 1. Juni 2016