Erweiterte Datenschutz-Abmahnbefugnisse von Verbänden

Das Unterlassungsklagengesetz ist geändert worden.

Verbraucherschutzverbände können Datenschutzrechtsverstöße nun im Rahmen ihrer Verbandsklagenbefugnis kostenpflichtig abmahnen. Unabhängig vertreten die Gerichte zunehmend mehr die Auffassung, dass auch Mitbewerber gegen Datenschutzrechtsverstöße vorgehen dürfen. Es wird daher damit zu rechnen sein, dass Datenschutzverstöße in Zukunft deutlich mehr abgemahnt werden.

Stand: 1. Juni 2016