Streit in der Gesellschaft
Wir prüfen die Rechtslage geben Ihnen eine Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken. Dabei berücksichtigen wir den bisherigen Verlauf der Auseinandersetzung und blicken auf den Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschlüsse, sofern vorliegend die Geschäftsordnung und etwaige weitere Vereinbarungen.
Wir bereiten streitige Gesellschafterversammlungen auf Geschäftsführer- oder Gesellschafterseite vor, geben Ihnen taktische Hinweise und begleiten oder vertreten Sie bei diesen Versammlungen.
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie für die Auseinandersetzung . sei es für eine Kündigung, einen Ausschluss aus der Gesellschaft oder einen Verbleib in der Gesellschaft. Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen vor Gericht, sowohl im ordentlichen Verfahren als auch . wenn es schnell gehen muss . im einstweiligen Rechtschutz.
Wir beraten Sie bei Bedarf auch in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, z.B. bei dem streitträchtigen Thema der Höhe und der Gestaltung von Abfindungszahlungen.
Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine Auseinandersetzung gütlich beilegen möchten . durch Einigungsgespräche oder im Wege einer Mediation.
Wir unterbreiten Ihnen Vorschläge, wie Sie Streit in Ihrer Gesellschaft im Vorfeld vermeiden können . durch die Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages, durch die Einrichtung eines Beirats oder durch eine Schiedsklausel.