Gesellschaftsrecht, M&A
Gesellschaftsgründung
Wer allein oder zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen ein Unternehmen gründen möchte, steht dabei vor der Frage, in welcher Rechtsform er dieses Unternehmen betreiben will. Das Gesetz stellt ihm dafür eine ganze Reihe unterschiedlicher Gesellschafts- und Rechtsformen zur Verfügung. Diese unterscheiden sich jedoch in vielerlei Hinsicht, etwa bezüglich der persönlichen Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens, der zwingend erforderlichen Kapitalausstattung, der Pflicht zur Veröffentlichung von Rechnungslegungsunterlagen, den Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Unternehmensverfassung sowie insbesondere auch im Hinblick auf die Besteuerung des Unternehmens und seiner Inhaber.
Eine Übersicht über die gebräuchlichsten Rechtsformen für den Mittelstand finden Sie hier. In jedem Fall empfehlenswert ist eine qualifizierte rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass das Unternehmen von Anfang an die richtige Rechtsform hat und damit gut für die Zukunft aufgestellt ist.
Ein Aspekt bei der Rechtsformwahl kann auch der im Zusammenhang mit der Gründung erforderliche Aufwand und die dadurch verursachte zeitliche Dauer sein. Dies betrifft insbesondere diejenigen Gesellschaftsformen, bei denen für das Entstehen der Gesellschaft oder das Wirksamwerden einer Haftungsbeschränkung die Eintragung im Handelsregister zwingend erforderlich ist, da dies eine gewisse Zeit dauert. Hier kann es sich anbieten, anstatt selbst neu zu gründen auf eine sogenannte Vorratsgesellschaft zurückzugreifen. Auch diesen Service bietet die VOELKER-Gruppe Ihnen an.
M&A — Unternehmenskauf: Ablauf einer M&A-Transaktion
Der Unternehmenskauf hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenständigen Beratungsdisziplin entwickelt. Mit dem Begriff „Mergers & Acquisition“ wird eine Vielzahl von unterschiedlichen Transaktionen bezeichnet, bei denen entweder die Inhaberschaft eines Unternehmens durch Verkauf wechselt (Acquisition) oder Unternehmen miteinander fusionieren oder eine sonstige Verbindung eingehen (Merger). Spezialisierte M&A-Berater begleiten diese Transaktionen als Makler, Investmentmanager, Finanzberater oder Steuerberater.
Die rechtliche Seite eines Unternehmenskaufs wird in der Regel von spezialisierten Wirtschaftsanwälten abgedeckt, die aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht stammen. Diese Wirtschaftsjuristen verfügen über die notwendige Expertise, um den komplexen Transaktionsprozess, der neben rechtlichen auch steuerliche, wirtschaftliche und finanzielle Aspekte umfasst, erfolgreich steuern und gestalten zu können.
VOELKER verfügt über ein Team von Anwälten die alle als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht besonders qualifiziert sind, Verkäufer oder Käufer bei Unternehmenstransaktionen umfassend zu beraten. Aus der langjährigen Begleitung von Unternehmenskäufen aus dem mittelständigen Bereich hat sich bei VOELKER eine besondere Expertise in der mittelständischen Transaktionsberatung entwickelt. Für die Strukturierung einer Transaktion zum Erwerb oder Verkauf eines Unternehmens hat sich eine bestimmte Prozessabfolge als Standard bewährt. Ein solcher Transaktionsprozess dauert in der Regel mehrere Monate und entwickelt teilweise eine besondere Dynamik. Gute Vorbereitung und erfahrende Berater sind hierbei wichtige Erfolgsfaktoren.
Streit in der Gesellschaft
Streitigkeiten von Gesellschaftern untereinander oder Streitigkeiten von Gesellschaftern mit Geschäftsführern sind meist komplex, langwierig und hart in der Sache. Die Intensität der Auseinandersetzungen kann von den eigentlichen Aufgaben und Interessen der Beteiligten, der Fortentwicklung des Unternehmens, ablenken. Nicht selten kann die wirtschaftliche Dimension eines Streits sogar die Existenz der Gesellschaft gefährden.
Wenn es um das freiwillige oder erzwungene Ausscheiden von Gesellschaftern oder Geschäftsführern geht, kann die Qualität der rechtlichen und steuerlichen Beratung bereits in einem frühen Stadium die Weichen für den Ausgang des Konflikts stellen - dies gilt für GmbH und Aktiengesellschaft, aber auch für die Personengesellschaften wie GbR, KG, OHG und GmbH & Co. KG.
VOELKER betreut Sie mit Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht, ggf. ergänzt durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, in gesellschaftsrechtlichen Konfliktfällen - eine Kompetenz, die uns das JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien in seiner Ausgabe 2016/2017 ausdrücklich bestätigt hat.
Ihre Spezialisten
-
-
Dr. Karsten Amann Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner
-
Daniel Bachmann, LL.M. Rechtsanwalt
-
Dr. Wolfgang Beckmann Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Beirat
-
Dr. Julian Bubeck Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Partner
-
Larissa Naomi Dura Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
-
Dr. Thorsten Höhne Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht
-
Sandra Maier Rechtsanwältin
-