Aktuelle gesetzliche Regelungen im Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Vereine und (rechtsfähige) Stiftungen sind typische Rechtsformen, in welchen Non Profit Organisationen – und so bspw. gerade auch zahlreiche Sozialunternehmen – organisiert sind. Angesichts der bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz, die der Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie dienen, sind Mitgliederversammlungen, Beirats-, Ausschuss- und Vorstandssitzungen bei Vereinen im bekannten, herkömmlichen Sinne, bei denen Menschen direkt und räumlich physisch zusammenkommen, derzeit und wohl zunächst unabsehbar bis auf Weiteres nicht möglich. Gleiches gilt bei rechtsfähigen Stiftungen für die Sitzungen von Vorstand und ggfs. Stiftungsrat, Kuratorium und ähnlichen Gremien.
NPOen, kirchliche und soziale Einrichtungen