Volker Rieger
Rechtsanwalt
Partner
Kurzlebenslauf
Geboren 1986 in Göppingen. Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Referendariat am Landgericht Hechingen. Seit 2015 Mitglied bei VOELKER, seit 2025 Partner.
Kompetenzen
Leistungen
Beratungsfelder
Laufende Beratung weltlicher / kirchlicher Sozialorganisationen, insbesondere Leistungserbringer der Eingliederungshilfe und der Pflege, vor allem in sozial / leistungsrechtlichen (SGB IX, SGB XI, SGB XII), heimordnungsrechtlichen und WBVG-rechtlichen Fragestellungen und in gemeinnützigkeitsrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und verbandsrechtlichen Fragen
Beratung im weltlichen / kirchlichen Stiftungs- und Stiftungsaufsichtsrecht
Beratung von Ordensgemeinschaften, insb. in kirchenrechtlichen Fragen
Gründung und Umstrukturierung sowie laufende Beratung von Non-Profit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Kapitalgesellschaften)
Veröffentlichungen
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Volker Rieger Grundsicherung: Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 42a Abs. 3 SGB XII auch dann, wenn die leistungsberechtigte Person in einem Mehrpersonenhaushalt im abbezahlten Wohneigentum lebt? - Anmerkung zu den Urteilen des Sozialgerichts Stuttgart vom 29.7.2019 (S 16 SO 279/18) und vom 27.11.2019 (S 11 SO 4890/18) Sozialrecht aktuell, S.248 / 2020
Aktuelle Beiträge
- Reform der Landesstiftungsgesetze im Geleitzug des neuen Stiftungs(zivil)rechts, hier: Baden-Württemberg Hintergrund und Übersicht
- Neue BGB-Regelungen zu hybriden bzw. rein virtuellen Versammlungen und Sitzungen - bei Vereinen und Stiftungen „im Wege der elektronischen Kommunikation“ bei Vereinen und Stiftungen „im Wege der elektronischen Kommunikation“
- Ist die Organisationsstruktur in der bestehenden Stiftungssatzung noch zeitgemäß?
- Weitere gesetzliche Veränderungen und Ergänzungen im Vereins- und Stiftungsrecht zum Jahreswechsel 2020/21 hinsichtlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- Verlängerung der gesetzlichen Regelungen im Vereins- und Stiftungsrecht nach dem GesRuaCOVBekG bis 31.12.2021 - Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- Wie geht es weiter mit der außerklinischen Intensivpflege? 1. § 37c SGB V neuer Anspruch auf außerklinische Intensivpflege