Nadine Kirsch
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Certified Chief Compliance Officer (DIZR)
Kurzlebenslauf
Geboren 1988 in Münsingen, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, Teilnahme am Vis Arbitration Moot Court 2010/2011 in Hongkong und Wien für das Team der Universität Tübingen. Seit 2017 Mitglied der Kanzlei, seit 2021 Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Kompetenzen
Leistungen
Beratungsfelder
Beratung und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Fach- und Führungskräfte) auf allen Gebieten des individuellen Arbeitsrechts
Begründung, Ausgestaltung, Kündigung Arbeitsverhältnisse
Zeugnis und Abmahnung
Gestaltung und Überarbeitung von Arbeitsverträgen, Zusatzvereinbarungen und kollektiven Arbeitsbedingungen
Compliance
Aktuelle Beiträge
- Update Hinweisgeberschutzgesetz
- Urteil des LAG Schleswig-Holstein: Keine Entgeltfortzahlung bei mehreren Krankschreibungen nach Eigenkündigung.
- Reform des Arbeitszeitgesetzes: Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung
- Rechtsprechung stellt klar: Nicht ordnungsgemäße Dokumentation von Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug
- Nächstes Update Hinweisgebeschutzgesetz
- Bundesrat lehnt Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz ab