Verwendung von Dash-Cams - kein Ei des Kolumbus
kein Ei des Kolumbus
Sie sind klein, unauffällig und - wenn an den Werbeversprechungen eines Elektronikversandes glauben mag - lassen Rasern und Dränglern keine Chance: so genannte Dash-Cams. Kleine Kameras, die im Auto am Innenspiegel, am Armaturenbrett oder direkt an der Windschutzscheibe angebracht werden und das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Die Kameras versprechen, im Falle eines Unfalls oder einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ein unbestechliches Beweismittel für die Schuld des Gegners bzw. die eigene Unschuld zu liefern. Die Verwendung solcher Kameras wird kontrovers diskutiert, insbesondere die Frage, ob ein solchermaßen gewonnener Videobeweis in einem gerichtlichen Verfahren verwertbar ist. Hierzu liegen nun erstmals zwei Gerichtsentscheidungen vor.
Immobilienrecht, öffentliches & privates Baurecht, Vergaberecht