Neues Vertragsrecht 2022 und aktuelle Gesetzesvorhaben
Mit Geltung ab Januar 2022 gilt ein neues Vertragsrecht. Hierzu wird das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zunächst um einen neuen Abschnitt „Verträge für digitale Produkte“ ergänzt. Es handelt sich dabei gewissermaßen um einen neuen Vertragstyp, aus dem nun Vorgaben z. B. für die Gestaltung von AGB für SaaS und Internetplattformen folgen. Bestehende AGB können daher zu aktualisieren sein. Anders als bislang, bestehen damit ab 2022 erstmals spezielle gesetzliche Vorgaben für derartige, digitale Verträge.
Zugleich wird das Kaufrecht reformiert. Es bestehen nun spezielle gesetzliche Vorgaben für den Verkauf von Hardware, wenn diese „Digitales“ beinhalten. Hierzu wird der Begriff des Sachmangels geändert und um eine subjektive Komponente ergänzt. Des Weiteren werden die bisherigen Verjährungsläufe reformiert, sodass der Hersteller und Zwischenhändler in einer Vertragskette auch nach Ablauf der – bisherigen – Verjährungsfrist auf Regress in Anspruch genommen werden können.
Ein Aspekt der Reform ist dabei z. B. eine Updateverpflichtung. Danach muss ein Hersteller auch nach der Übergabe Sicherheitsupdates zur Verfügung stellen. Wie lange dieser Zeitraum genau ist ebenso ungeregelt wie weitere zentrale Fragen, darunter z. B.: Wie kann ein Hersteller von nicht vernetzen, digitalen Consumer-Produkten Käufer über die Verfügbarkeit neuer Updates benachrichtigen, wenn die Produkte massenhaft über den Elektrogroß- und Elektrokleinhandel an namentlich nicht erfasste Käufer vertrieben werden? Müssen nun Käuferlisten geführt werden oder müssen die Benachrichtigungen alternativ öffentlich verbreitet werden?
Die neuen gesetzlichen Regelungen können zum Teil zugunsten von Herstellern und Händlern vertraglich modifiziert werden. Von diesen Möglichkeiten der Anpassung der eigenen Verträge und AGB sollte frühzeitig Gebrauch gemacht werden.
Ferner erfolgt ein kurzer Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben im Bereich Digitales, Technologie und Maschinen.
In der Online-Veranstaltung werden die Neuregelungen in einem aufgelockerten Format aus Vortrag und Diskussion vorgestellt. Es besteht Gelegenheit für Fragen.
Ein Auszug aus den Themen
neuer Vertragstyp für digitale Inhalte
neue gesetzliche Grundlage für SaaS (Software-as-a-Service) und Internetplattformen
Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsupdates: Dauer, Benachrichtigungspflicht, Notwendigkeit eines Sicherheitsupdates
neues Kaufrecht
geänderter Sachmangelbegriff im BGB
geänderte Verjährungsfristen und Regressketten
verlängerte Beweislastumkehr
aktuelle Gesetzesvorhaben (Überblick)
Entwurf der KI-Verordnung der EU – 2021/0106 (COD)
Entwurf der Maschinenverordnung der EU – COM(2021) 202
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)
IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Diskussion unter den Referenten
im Anschluss: Gelegenheit für Fragen
Termin
Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 02.12.2021 (16:30 - 18:30 Uhr) statt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten um zeitnahe Anmeldung.
Anmeldungen für die vergangene Veranstaltung sind nicht mehr möglich.
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