Entwurf einer neuen EU-Maschinenverordnung erreicht wichtigen Zwischenschritt
Im März 2022 hat das europäische Gesetzgebungsverfahren zur Überarbeitung der sog. „Maschinenrichtlinie“ (Richtlinie 2006/42/EG) einen weiteren wichtigen Zwischenschritt erreicht. Das Gesetzgebungsverfahren tritt nun in die entscheidende Phase ein, in der letzte Abstimmungen und Verhandlungen erfolgen, die unmittelbar in der Annahme eines Gesetzesentwurfs durch das europäische Parlament münden sollen. Für den Maschinensektor bedeutet dies Veränderungen in einem regulatorischen Bereich, dessen Relevanz nicht unterschätzt werden darf. Diese finale gesetzgeberische Phase möchten wir nutzen um einen Überblick über den bisher bekannten Stand des Entwurf einer EU-Maschinenverordnung zu verschaffen.