EU erweitert Russland-Sanktionspaket mit umfassenden Exportverboten zu Dual-Use-Gütern Compliance
Anlässlich des inzwischen seit einem Jahr andauernden Ukrainekrieges hat die EU die Sanktionen gegenüber Russland weiter verschärft. Die neuen Rechtsvorschriften wurden am 25.02.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind damit bereits in Kraft getreten.
Ergänzungen der Sanktionslisten
Einerseits erweitern die neuen Maßnahmen bereits bestehende Sanktionslisten, welche um insgesamt 121 Neueinträge zu Individuen sowie juristischen Personen ergänzt wurden. Der Umfang der bestehenden Sanktionslisten erweitert sich damit auf nunmehr insgesamt 1473 Individuen sowie 205 juristische Personen.
Ausweitung der Beschränkungen industrieller Güter
Für deutsche Unternehmen ungleich einschneidender könnten sich jedoch die neuen Handelsbeschränkung betreffend bestimmter industrieller Güter erweisen. Denn die Sanktionen umfassen insbesondere auch neue Exportverbote im Bereich der Dual-Use- und Advanced-Tech-Güter. Umfasst sind nunmehr weitere Maschinenteile, Telekommunikationsausrüstung, optische Geräte, Kräne, Spezialfahrzeuge, Ersatzteile für LKW und Triebwerke, sowie elektronische Bauteile und Software. Die vollständige Liste erweist sich als gleichermaßen kleinteilig wie bunt gemischt und findet sich im Amtsblatt der Europäischen Union unter diesem Link. Darüber hinaus wird auch der Transit von Dual-Use-Gütern verboten, womit Umgehungsstrategien Russlands verhindert werden sollen. Für Unternehmen kann dies kurzfristige logistische Anpassungen notwendig machen. Zuletzt ergeben sich neue Importverbote aus Russland, etwa betreffend Bitumen, Asphalt und synthetischem Kautschuk.
Handlungsfähigkeit durch Compliance-Management erhalten
Das schnelle Inkrafttreten der Verschärfungen sowie die erhebliche Ausweitung der betroffenen Güter nebst ggf. erforderlichen logistischen Folgen lassen den betroffenen Unternehmen kaum Zeit für eine Umsetzung. Gestaltet sich die Ergänzung von Sanktionslisten durch ERP-Systeme noch verhältnismäßig einfach, kann es umso schwieriger sein, zu prüfen, ob durch neue Exportverbote auch die eigenen Produkte betroffen sind. Umso wichtiger ist es, dass auf etablierte Abläufe im Bereich des Compliance-Managements, etwa auf interne Exportkontrollprogramme, zurückgegriffen werden kann, damit eine Umsetzung ohne wirtschaftliche Einbußen oder ohne das Risiko eigener Verstöße erfolgen kann. Wenden Sie sich zur Umsetzung, Einführung oder Prüfung eines Compliance-Managements oder eines internen Exportkontrollprogramms an Ihren unternehmensinternen Compliance- bzw. Exportkontrollbeauftragten sowie bei weitergehenden Fragen gerne an uns.