Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zu USA – Übermittlung von personenbezogenen Daten an viele US-Unternehmen endlich wieder rechtssicher möglich
Was ist passiert?
Die Übermittlung von Daten in Länder mit niedrigerem Datenschutzniveau als in der EU – wie etwa bislang die USA – ist grundsätzlich verboten. Die Europäische Kommission hat nun am Montag, den 10.07.2023 einen Angemessenheitsbeschluss für einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA erlassen.
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