Kai Mayer

Rechtsanwalt

Kurzlebenslauf

Geboren 1993 in Hechingen, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung als Zweitbester von insgesamt 209 Kandidaten an der Universität Tübingen, Referendariat am Landgericht Tübingen, Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung als einer der vier besten Rechtsassessoren von landesweit insgesamt 614 Kandidaten. Derzeit berufsbegleitendes Masterstudium „Erbrecht und Unternehmensnachfolge“ an der Universität Münster. Seit 2020 Mitglied der Kanzlei.

Leistungen

Beratungsfelder

  • Gerichtliche und außergerichtliche Nachlassauseinandersetzung

  • Testamentsgestaltung: Ehegatten-, Geschiedenen-, Patchwork-, Unternehmer-, Behindertentestamente

  • Gestaltung von Generalvollmachten und Patientenverfügungen

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen

  • Durchsetzung von Ansprüchen bei Vollmachtsmissbrauch

  • Vorweggenommene Erbfolge

  • Erbscheinsverfahren

  • Erbschaftsteuerrecht