Franziska Dunker, LL.M.
Rechtsanwältin
Kurzlebenslauf
Geboren 1993 in Attendorn, Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes sowie an der Universität Heidelberg mit Schwerpunkt im Medizin- und Gesundheitsrecht, Referendariat am Landgericht Rottweil, seit 2019 Mitglied der Kanzlei. Seit 2022 LL.M. (Medizinrecht).
Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Kompetenzen
Leistungen
Beratungsfelder
Medizinrecht
Krankenhausrecht
Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht
Recht der Intensivpflege
Veröffentlichungen
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Binsch/Dunker Vergütung: So wenden Sie das Nachweisverfahren richtig an CAREkonkret vom 17.03.2023, 11/2023, S. 3 / 2023
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Binsch/Dunker Unerlaubter Austausch - Weitergabe von Vergütungssätzen und -parametern eines Pflegedienstes durch Krankenkassen verstößt gegen Datenschutzrecht CAREkonkret vom 13.01.2023, 02/2023, S. 10. / 2023
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Binsch/Dunker Die Probleme werden auf die Schiedsperson abgewälzt - Vergütungsverhandlungen in der außerklinischen Intensivpflege – wie ist der Stand fast zwei Monate nach Inkrafttreten des GVWG CAREkonkret vom 29.10.2022, 44/2022, S. 10. / 2022
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Dunker Rückwirkende Vergütungen - Eine Einigung über Vergütungsparameter für vergangene Versorgungszeiträume sind auch ohne bestehenden Vertrag nach § 132a SGB V im Rahmen des Schiedsverfahrens nach § 132a SGB V möglich, BSG Urteil vom 14.07.2022 (Az. B 3 KR 1/22 R) CAREkonkret vom 09.09.2022, 37/2022, S. 10. / 2024
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Dunker onderregelungen bei Basis- und Expertenkursen - Eine Vereinbarung mit Krankenkassen ist notwendig CAREkonkret vom 22.07.2022, 30,31/2022, . 11. / 2022
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Brucklacher / Dunker Der neue Anspruch auf Übergangspflege gem. § 39e SGB V – noch viel Regelungsbedarf und Auslegungsspielraum PflR 12/2021, 770 – 773 / 2021
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Dunker, „Impfpriorisierung – Quo vadis“, Fachzeitschrift „beatmet leben“, Ausgabe 3/2021 / 2021
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Dunker eriatrische Komplexbehandlung – Anmerkung zum Urteil des SG Aachen vom 30.Mai 2018 – S 1 KR 148/17 Das Krankenhaus 5/2021, S. 404-405 / 2021
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Brucklacher/Dunker Bundesrahmenempfehlungen und außerklinische Intensivpflege Beatmet Leben 3/2020, S. 34-35 / 2020
Aktuelle Beiträge
- Outsourcing im Krankenhaus? - Entscheidung des BSG vom 27.04.2022 Entscheidung des BSG vom 27.04.2022
- Übergangspflege im Krankenhaus - Der neue § 39e SGB V – eine Regelung ohne Inhalt? Der neue § 39e SGB V – eine Regelung ohne Inhalt?
- Strukturprüfungen
- Was bringt das IPReG an Änderungen, insbesondere für die ambulanten Intensivpflegedienste, mit sich? 1. Was sind die wichtigstes Eckpunkte des IPReG für Leistungserbringer?
- Entwöhnung nur nach vorheriger Gewöhnung möglich? Entwöhnung nur nach vorheriger Gewöhnung
- Organisatorische Voraussetzungen für einen erfolgreichen Strahlenschutz im Krankenhaus, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen