Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Entlassmanagement

Die Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in das Entlassmanagement von Krankenhäusern gewinnt zunehmend an Bedeutung. DiGA ermöglichen eine vielversprechende Betreuung und Unterstützung der Genesung auch nach dem Krankenhausaufenthalt. Insbesondere im Anschluss an die stationäre Versorgung eröffnen digitale Anwendungen neue Perspektiven in der Patientenversorgung und können dabei helfen, das Entlassmanagement effizienter zu gestalten.

Was sind DiGA und wie können sie nach Krankenhausaufenthalten eingesetzt werden?

DiGA sind medizinische Apps oder Webanwendungen, die von Patienten genutzt werden, um ihre Gesundheit zu überwachen, zu verbessern oder zu unterstützen. Es handelt sich dabei um Medizinprodukte mit der Risikoklasse bis IIb. Sie sind in Deutschland seit der Einführung des Digitalen Versorgung Gesetzes (DVG) im Jahr 2019 im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig, wenn sie bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde Anfang des Jahres 2024 die Integration der DiGA in den Versorgungsprozess weiter verbessert und der Einsatz transparenter gestaltet. Durch das DigiG wurde eine Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb ermöglicht, wodurch sie auch für komplexere Behandlungsprozesse – z.B. für das Telemonitoring – genutzt werden können.

Nach § 39 Abs. 1a SGB V sind Krankenhäuser verpflichtet ein effektives Entlassmanagemet zur Unterstützung des Übergangs in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Im Krankenhaus können DiGA eine zentrale Rolle im Entlassmanagement spielen, indem sie den Übergang vom stationären Aufenthalt zur ambulanten Betreuung unterstützen. Nach der Entlassung können Patienten über DiGA weiterhin eine qualifizierte Betreuung erhalten.

Bei psychischen Erkrankungen besteht in den ersten Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt eine erhöhte Rehospitalisierungsrate. Die psychotherapeutische Nachsorge gestaltet sich aber schwierig, da es nicht genug ambulante Psychotherapieplätze gibt. Auch bei Diabetes-Patienten kann eine DiGA eine gute Möglichkeit sein, die Weiterversorgung nach stationären Aufenthalten zu gewährleisten. DiGA im Entlassmanagement verbessern die Patientenversorgung, indem sie eine nahtlose Weiterbehandlung nach dem Krankenhausaufenthalt ermöglichen, insbesondere für chronisch Kranke und psychisch Belastete. Zudem optimieren sie Entlassprozesse, verkürzen Krankenhausaufenthalte und entlasten so das Gesundheitssystem. Die Weiterversorgung nach stationären Aufenthalten kann beispielsweise durch Monitoring-Apps für chronische Erkrankungen oder durch Programme zur psychischen Gesundheit geschehen, die den Patienten zu Hause weiter begleiten und eine kontinuierliche Versorgung gewährleisten.

Rahmenvertrag Entlassmanagement und DiGA

Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von DiGA im Entlassmanagement wurde durch eine Änderung des Rahmenvertrags Entlassmanagement im März 2022 geschaffen. Laut der 8. Änderungsvereinbarung des Rahmenvertrags Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V) vom 01.03.2022 können Krankenhausärzte und Psychotherapeuten DiGA im Rahmen des Entlassmanagements verschreiben, wenn dies für die notwendige Versorgung des Patienten nach der Entlassung erforderlich ist. Diese Verschreibung erfolgt für einen begrenzten Zeitraum und muss den rechtlichen Vorgaben des § 33a SGB V entsprechen, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geregelt werden.

DiGA werden im Entlassmanagement ähnlich zur nachstationären Behandlung erforderliche Medikamente oder Heilmittel verordnet. Die Verschreibung erfolgt über ein Entlassmanagement-Rezept, auf dem die Bezeichnung „digitale Gesundheitsanwendung“, der Produktname der DiGA sowie die Pharmazentralnummer (PZN) vermerkt sind. Diese PZN enthält auch die Verschreibungsdauer. Falls die Kliniksoftware die DiGA nicht automatisch erkennt, kann das Rezept auch handschriftlich ausgefüllt werden.

Im stationären Bereich ist eine DiGA-Verordnung auf Kassenrezept nicht möglich, auch nicht in teilstationären Einrichtungen wie psychiatrischen Tageskliniken. Möchte eine Klinik eine DiGA dennoch während einer stationären Behandlung einsetzen, muss sie die DiGA auf eigene Kosten beschaffen. Während einer ambulanten Behandlung, zum Beispiel in einer psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), kann eine DiGA jedoch auf Kassenrezept verordnet werden. Die Verordnung erfolgt auch hier über das Muster 16 Rezept mit der Angabe der DiGA sowie der entsprechenden PZN.

Die Integration von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Rahmen des Entlassmanagements, zeigt ein großes Potenzial zur Optimierung der Patientenversorgung. DiGA ermöglichen eine durchgehende, evidenzbasierte Betreuung und unterstützen den Übergang vom stationären Aufenthalt in die ambulante Nachsorge – ein Vorteil, der vor allem bei chronisch Kranken und psychisch belasteten Patienten entscheidend ist. Sie erleichtern eine zeitnahe Weiterbetreuung und könnten helfen, die Dauer von Krankenhausaufenthalten zu verkürzen, wodurch die Krankenhausressourcen geschont werden.

Stand: 4. Feb. 2025