Entwöhnung nur nach vorheriger Gewöhnung möglich?
Entwöhnung nur nach vorheriger Gewöhnung
Die Abrechnung von Beatmungsstunden führen regelmäßig zu Streit zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass es hier auf die stundengenaue Dokumentation der Beatmungsstunden ankommt: Die abzurechnenden DRG stellen auf die Überschreitung bestimmter Grenzwerte ab (z. B. wird die DRG A13H nur kodiert, wenn der Patient über 95 Stunden beatmet wurde). Die Krankenkassen bzw. der Medizinische Dienst prüfen hier genaustens, ob sich die abgerechneten Beatmungsstunden auch aus der Patientenakte ablesen lassen.