Rechtsberatung für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten in allen Bereichen des Medizinrechts und angrenzenden Rechtsgebieten.

Die Begleitung von Praxisabgaben und -übernahmen in jeglicher Form gehört zu unserem täglichen Geschäft, ebenso wie die Gestaltung, Strukturierung, Trennung und Beratung von Kooperationen im vertrags- und privatärztlichen Bereich – auch über die Sektorengrenzen hinweg. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen, die sich im Alltag von Praxis und MVZ ergeben.

Unsere Beratungsfelder sind insbesondere:

  • Praxisabgabe und Praxisübernahme

    • Rechtliche Beratung bei Abgabe und Übernahme von Einzelpraxen und Gesellschaftsanteilen

    • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Praxiskaufverträgen

    • Begleitung im zulassungsrechtlichen Verfahren

    • Transaktionen im Gesundheitswesen

  • Gestaltung und Beratung von Kooperationen

    • Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Praxisgemeinschaften (PG), Prüfung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen

    • Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

    • Beratung beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern und bei Konstellationswechseln in der Praxis

    • Beratung bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft, Erstellung von Trennungs- und Ausscheidensvereinbarungen

  • Vertrags(zahn)arztrecht, Vertragspsychotherapeutenrecht

    • Beratung und Vertretung in Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren

    • Anstellung von (Zahn)Ärzten und Sicherstellungs- und Weiterbildungsassistenten in Praxen und MVZ

    • Beratung zu Zweigpraxen, ausgelagerten Praxisräumen, Verlegung des Praxissitzes

    • Abrechnung, Beratung und Vertretung bei Honorarstreitigkeiten und Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung)

  • Berufsrecht der Heilberufe

    • Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren

    • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    • Führung von im Ausland erworbenen Titeln und Berufsbezeichnungen

    • Weiterbildung

  • Arbeitsrecht für Heilberufe

    • Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Anstellungsverträgen

    • Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis, z.B. Urlaub, Kündigung, Überstunden, Elternzeit, Teilzeit

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Praxismietverträgen

Wir bilden uns nicht nur selbst fort, sondern halten auch regelmäßig (Online-)Vorträge zu aktuellen Themen und „Dauerbrennern“ im Medizinrecht.