Amtshaftungsrecht
Der Einzelne kommt mit staatlichen Stellen vielfach in Berührung. Nicht immer läuft dabei alles reibungslos. Soweit in Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten dem Bürger Schäden entstehen, können Amtshaftungsansprüche gegenüber der jeweiligen Behörde bzw. der hinter ihr stehenden Körperschaft (Bund, Land, Kommune) bestehen. VOELKER vertritt im Bereich der Amtshaftung
Kommunen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
Unternehmen und Privatpersonen bei der Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Haftungsansprüche