Strafrecht
Das Strafrecht definiert, welche Verhaltensweisen verboten sind und als Straftaten mit einer Strafe sanktioniert werden sollen. Unsere Kompetenz bezieht sich sowohl auf die Vertretung der Geschädigten von Straftaten als auch auf die Strafverteidigung. Bei der Vertretung des Geschädigten hat die Wahrnehmung der Rechte des Geschädigten und die Verfolgung seiner Ansprüche aus der Straftat oberste Priorität. Die Strafverteidigung umfasst die rechtliche Vertretung und Unterstützung einer beschuldigten Person im Strafverfahren, um deren Rechte zu wahren und eine faire Behandlung sicherzustellen. Ziel ist es, die Interessen des Mandanten durch Beratung, Beweisanalyse und Verteidigungsstrategien gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und ggf. dem Gericht durchzusetzen.