Espresso-Talk: Ein Jahr Cannabislegalisierung Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung

Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) trat vor einem Jahr zum 1. April 2024 in Kraft.

Es handelte sich um eine Gesetzesänderung mit einem deutlichen Medienecho. Begleitet wurde die Legalisierung auch von kritischen Fragen. Neben Grundsätzlichem zur Straffreiheit wurde insbesondere die Zuständigkeitsverschiebung zu einer Ahndung durch die Kommunen thematisiert. Grund genug für uns ein Jahr später einmal hinzuschauen: Welche Auswirkungen hat die Gesetzesänderung in der kommunalen Praxis? Wie gelingt der Jugendschutz? Welche Relevanz hat die „neue“ Aufgabe für die tägliche Arbeit? Und was gilt eigentlich im eigenen „Apparat“? Welche Sorgfaltspflichten hat eine Kommune mit Blick auf Ihre Arbeitnehmer*innen?

Mit einem Augenzwinkern bieten wir deshalb am Jahrestag, dem 1. April, einen kompakten Überblick – allerdings mit der gewohnten und gebotenen fachlichen Tiefe – zu den wichtigsten Entwicklungen sowie die Gelegenheit zum Austausch zu einem nicht ganz klassischen Rechtsberatungsthema. Der Fokus liegt dabei weder auf den Anbauvereinigungen noch auf den Konsument*innen sondern auf den Besonderheiten der Reform für die öffentliche Verwaltung, also den Auswirkungen insbesondere für die Verwaltungsspitzen, die Amtsleitungen, die Mitarbeitenden mit Personalverantwortung, die Ordnungs- und Hauptämter.

Die Veranstaltung gliedert sich in 3 Teile:

  • Rechtliche Grundlagen der Cannabislegalisierung: Überblick über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung (RAin Binder)

  • Arbeitsrechtliche Aspekte: Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz, Dienstvereinbarung und mögliche Konsequenzen bei Verstößen (RAin Kirsch)

  • Praktische Herausforderungen: Fragerunde und Diskussion

Die lebendigen Vorträge zeichnen sich durch große Praxisnähe und Fallbeispiele aus. Fragen sind ausdrücklich erwünscht. 

Unsere Referentinnen:

Eva Binder – Rechtsanwältin, Beratungsschwerpunkt im Strafrecht
Nadine Kirsch – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Certified Chief Compliance Officer (DIZR)

Wir bitten um Anmeldung – unter Angabe des Veranstaltungstitels – bis 31.03.2025 per E-Mail an veranstaltungen@voelker-gruppe.com. Am Tag der Veranstaltung erhalten Sie von uns den Teilnahmelink per E-Mail.