Stiftungen — Vereine — Gemeinnützigkeit

Viele gemeinnützige Sozialeinrichtungen haben ihren Ursprung in bürgerschaftlichen oder kirchlichen Initiativen der vergangenen Jahrhunderte und sind aufgrund ihrer eigenen Entstehungsgeschichte nach wie vor als eingetragene Vereine oder rechtsfähige Stiftungen organisiert.

So wie die Erbringer sozialer Dienste über die Jahre gewachsen sind und ihr Leistungsangebot schrittweise erweitert, spezialisiert und professionalisiert haben, sind auch die wirtschaftlichen und sozial- und ordnungsrechtlichen Anforderungen an den Betrieb sozialer Einrichtungen in nahezu allen Bereichen des sozialen Sektors stetig gestiegen. Die ursprünglichen Organisationsstrukturen genügen den heutigen Anforderungen an die Leitung einer großen Sozialeinrichtung häufig nicht mehr.

Zusammen mit den Gremien und Verantwortungsträgern von Vereinen und Stiftungen entwickeln wir unter Berücksichtigung der besonderen Gründungshistorie Gestaltungsvorschläge und konkrete Fahrpläne, um die rechtlichen Organisationsstrukturen gemeinnützigkeitskonform zu modernisieren und dabei gleichzeitig die Identität der Einrichtung zu bewahren.

Unsere Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte im Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht:

  • Stiftungserrichtung und Vereinsgründung

  • Satzungsgestaltung und -modernisierung

  • Auf- und Ausbau von gesellschaftsrechtlichen Unternehmensstrukturen (Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Ausgründungen, etc.)

  • gemeinnützigkeitsrechtliche Fragestellungen in den Bereichen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe, Mittelverwendung

  • Abstimmungen mit Finanz- und Aufsichtsbehörden (staatlich/kirchlich) sowie ggfls. Verbänden

  • Anpassung und Optimierung von Verfahrens- und Entscheidungsabläufen (z. B. Geschäftsordnungen für Vorstände und/oder Aufsichtsorgane)

  • Anstellungsverträge für hauptamtliche Vorstandsmitglieder

  • Haftungsfragen

  • kirchenrechtliche Fragestellungen bei kirchlichen Vereinen und Stiftungen

Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrung in der laufenden Rechtsberatung im Tagesgeschäft der Vorstände und Geschäftsführer.