Beratungsfelder im Überblick
Unser NON-PROFIT-TEAM berät und vertritt im Schwerpunkt Träger von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, der Altenpflege sowie der Jugendhilfe. Ferner beraten wir Vereine, Stiftungen und Privatpersonen, die andere gemeinnützige Zwecke wie beispielsweise Wissenschaft und Bildung, Tierschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Kunst und Kultur oder Sport fördern.
Das Beratungsspektrum des NON-PROFIT-TEAMS umfasst die spezifischen Rechtsfragen, die sich den Leitungsverantwortlichen von sozialen, kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in der täglichen Praxis stellen. Hierzu zählen insbesondere
Leistungsvergütung nach SGB XI sowie SGB XII bzw. BTHG/SGB IX
Heimrecht und Heimaufsicht, Wohn- und Betreuungsvertragsrecht für Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Pflegeeinrichtungen
Gemeinnützigkeitsrecht
Stiftungs- und Vereinsrecht
Kirchen- und Staatskirchenrecht
Themen
- Bürokratieentlastung bei Vereinen und Stiftungen
- Neue BGB-Regelungen zu hybriden bzw. rein virtuellen Versammlungen und Sitzungen
- Weitere gesetzliche Veränderungen und Ergänzungen im Vereins- und Stiftungsrecht zum Jahreswechsel 2020/21 hinsichtlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- Verlängerung der gesetzlichen Regelungen im Vereins- und Stiftungsrecht nach dem GesRuaCOVBekG bis 31.12.2021
- Zeige alle
Aktuelle Beiträge
- Reform der Landesstiftungsgesetze im Geleitzug des neuen Stiftungs(zivil)rechts, hier: Baden-Württemberg Hintergrund und Übersicht
- Neue BGB-Regelungen zu hybriden bzw. rein virtuellen Versammlungen und Sitzungen - bei Vereinen und Stiftungen „im Wege der elektronischen Kommunikation“ bei Vereinen und Stiftungen „im Wege der elektronischen Kommunikation“
- Ist die Organisationsstruktur in der bestehenden Stiftungssatzung noch zeitgemäß?
- Weitere gesetzliche Veränderungen und Ergänzungen im Vereins- und Stiftungsrecht zum Jahreswechsel 2020/21 hinsichtlich Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie