Rechtsberatung für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten

Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten in allen Bereichen des Medizinrechts und angrenzenden Rechtsgebieten.

Die Begleitung von Praxisabgaben und -übernahmen in jeglicher Form gehört zu unserem täglichen Geschäft, ebenso wie die Gestaltung, Strukturierung, Trennung und Beratung von Kooperationen im vertrags- und privatärztlichen Bereich – auch über die Sektorengrenzen hinweg. Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen, die sich im Alltag von Praxis und MVZ ergeben.

Unsere Beratungsfelder sind insbesondere:

Praxisabgabe und Praxisübernahme

  • Rechtliche Beratung bei Abgabe und Übernahme von Einzelpraxen und Gesellschaftsanteilen

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Praxiskaufverträgen

  • Begleitung im zulassungsrechtlichen Verfahren

  • Transaktionen im Gesundheitswesen

Gestaltung und Beratung von Kooperationen

  • Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Praxisgemeinschaften (PG), Prüfung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen

  • Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

  • Beratung beim Ein- und Austritt von Gesellschaftern und bei Konstellationswechseln in der Praxis

  • Beratung bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft, Erstellung von Trennungs- und Ausscheidensvereinbarungen

Vertrags(zahn)arztrecht, Vertragspsychotherapeutenrecht

  • Beratung und Vertretung in Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren

  • Anstellung von (Zahn)Ärzten und Sicherstellungs- und Weiterbildungsassistenten in Praxen und MVZ

  • Beratung zu Zweigpraxen, ausgelagerten Praxisräumen, Verlegung des Praxissitzes

  • Abrechnung, Beratung und Vertretung bei Honorarstreitigkeiten und Regressverfahren (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung)

Berufsrecht der Heilberufe

  • Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

  • Führung von im Ausland erworbenen Titeln und Berufsbezeichnungen

  • Weiterbildung

Arbeitsrecht für Heilberufe

  • Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Anstellungsverträgen

  • Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis, z.B. Urlaub, Kündigung, Überstunden, Elternzeit, Teilzeit

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Praxismietverträgen

Wir bilden uns nicht nur selbst fort, sondern halten auch regelmäßig (Online-)Vorträge zu aktuellen Themen und „Dauerbrennern“ im Medizinrecht.

Veranstaltungen und Vorträge