Inhouse-Schulungen für Krankenhäuser
bspw. zu folgenden Themen:
Wahlleistungen im Krankenhaus und persönlicher Leistungserbringung
Durchsetzung des Nothelferanspruchs oder zur Entlassung austherapierter Patienten
Einhaltung vertragsärztlicher Vorschriften im Medizinischen Versorgungszentren
Einhaltung antikorruptionsrechtlicher Vorgaben bei der Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen
Ambulanzen und MVZ – Vertretung, Vermeidung von Regressen und Organisationsstruktur