Krankenhauszukunftsfonds - Ausschreibung der Leistungen nach dem KHZG
Ausschreibung der Leistungen nach dem KHZG
Fast alle Krankenhäuser und Kliniken in Baden-Württemberg haben die Förderung von Projekten aus dem Krankenhauszukunftsfonds, der mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aktualisiert wurde, beantragt. In vielen Bundesländern wurden die Förderbescheide bereits erlassen; in Baden-Württemberg stehen diese überwiegend noch aus. Die Freude über die oftmals in Millionenhöhe liegende Förderung ist groß und wird maßgeblich dazu beitragen, das Krankenhaus oder die Klinik für die nächsten Jahre zu modernisieren. Doch ein fehlerhaftes Vorgehen bei der Vergabe von Aufträgen kann mitunter dazu führen, dass der Förderbetrag – auch nach Aufbrauchen der Fördersumme – an den Staat zurück zu zahlen ist. Darüber hinaus können sich massive Projektverzögerungen ergeben, wenn es zu vergaberechtlichen Nachprüfungen kommt. Diese Risiken können maßgeblich durch die ordnungsgemäße Beachtung des Vergaberechts vermieden bzw. reduziert werden. Dies gilt auch für privat getragene Krankenhäuser und Kliniken.