Vertragsrecht

Fundament des rechtssicheren Geschäftslebens

Das Vertragsrecht bildet die Grundlage für einen bedeutenden Teil der rechtlichen Beziehungen. Es regelt, wie Verträge zustande kommen, welche Rechte und Pflichten sie begründen und welche Konsequenzen bei Vertragsverletzungen drohen. Die Verhandlung und Gestaltung vorteilhafter Verträge mit Weitblick ist heutzutage unerlässlich.

Kernaspekte des Vertragsrechts

  • Vertragsfreiheit: Dieser Grundsatz erlaubt es den Parteien, Inhalt, Form und Partner ihrer Verträge frei zu wählen. Allerdings unterliegt diese Freiheit Beschränkungen, beispielsweise durch das AGB-Recht und zahlreiche gesetzliche Verbote.

  • Vertragsschluss: Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, wobei in der Handelspraxis Begriffe wie Bestellung und Auftragsbestätigung gebräuchlich sind. Verträge können mündlich, elektronisch, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden.

  • Vertragsarten: Es gibt vielfältige Vertragstypen wie Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Werkverträge und Lizenzverträge, die jeweils spezifische Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren. Die Ermittlung der einschlägigen Vertragsart ist nach dem deutschen Recht von grundlegender Bedeutung, um die Wirkung und Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln bewerten zu können.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Es handelt sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten sollen. Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen, um eine Benachteiligung des Vertragspartners zu verhindern. In der Praxis sind zahlreiche Regelungen in AGB unwirksam oder angreifbar. Auf den Wortlaut ist daher selten Verlass. Im Rahmen von Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung kommt es regelmäßig zu einer sog. Kollision von AGB, wenn jede Partei auf die ausschließliche Geltung ihrer AGB verweist.

  • Vertragsverletzung: Bei Nichterfüllung eines Vertrags oder Schlechtleistung können Gewährleistungsansprüche wie Schadensersatzansprüche, Rücktrittsrechte oder Minderungsrechte entstehen.

  • Internationales Vertragsrecht: In unserer heutigen Welt werden Verträge rasch international durch Vertragsparteien in verschiedenen Ländern abgeschlossen oder es liegt zumindest im Rahmen der Leistungserbringung ein Bezug zum Ausland vor, sei es mit Blick auf einen Zulieferer, einen Dienstleister oder einen Endkunden. Es kommt auf die geschickte Regelung von Gerichtsstand, anwendbarem Recht und einer Betrachtung der Durchsetzungs- und Vollstreckungsmöglichkeiten an. Ob das UN-Kaufrecht (CISG) gelten soll oder ausgeschlossen werden soll, sollte mit Augenmaß entschieden werden.

Bedeutung des Vertragsrechts

Das Vertragsrecht sorgt für Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im Geschäftsverkehr. Es stellt sicher, dass Vereinbarungen eingehalten werden und bietet Mechanismen zur Konfliktlösung, falls es zu Streitigkeiten kommt. Für Unternehmen ist es besonders wichtig, Verträge sorgfältig zu gestalten, um rechtliche Risiken zu minimieren und klare Geschäftsbeziehungen zu gewährleisten.

Unsere Expertise im Vertragsrecht

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung, Prüfung, Verhandlung und gerichtlichen Durchsetzung von Verträgen aller Art. Wir unterstützen Sie dabei, rechtssichere und maßgeschneiderte Vereinbarungen zu treffen, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Bei Vertragsstreitigkeiten stehen wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Vertretung zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Vertrauen Sie auf unser Fachwissen im Vertragsrecht, um Ihre Geschäftsbeziehungen auf ein solides rechtliches Fundament zu stellen.