Datenrecht & Datennutzung

Rechtlicher Rahmen für den Umgang mit Daten

In der digitalen Ära sind Daten ein zentraler Bestandteil wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Prozesse. Das Datenrecht bildet den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit Daten und umfasst alle Normen, die sich mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten befassen. Dabei sind „Daten“ nicht nur als personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO zu verstehen, sondern gerade auch als nicht-personenbezogene Daten, wie Produktdaten oder Maschinendaten. Das Datenrecht wird als Querschnittsmaterie verstanden, die verschiedene Rechtsgebiete wie Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG), Datenschutzrecht (u. a. DSGVO), Urheberrecht (UrhG) und Wettbewerbsrecht (u. a. UWG) berührt. Neuere Regelungen wie der Data Act (DA) adressieren das Datenrecht direkt.

Wichtige Untergebiete im Datenrecht

  • Datenschutzrecht: Regelt den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zentrales Element ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb der EU harmonisiert.

  • Datenwirtschaftsrecht: Bezieht sich auf die wirtschaftliche Nutzung von Daten, einschließlich Fragen des Dateneigentums, der Datenlizenzierung und des Datenhandels. Es adressiert die Zuordnung von Daten zu Rechtsträgern und die Bedingungen ihrer kommerziellen Nutzung.

  • Dateneigentum und Datenzugang: Obwohl Daten als solche nicht eigentumsfähig sind, gibt es Diskussionen über die Einführung von Rechten, die einer Eigentumszuweisung ähneln. Der Zugang zu Daten und deren Nutzung werden durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt, die den fairen Wettbewerb und die Innovationsförderung im Blick haben.

  • Data Governance: Umfasst die Regeln und Verfahren, die den verantwortungsvollen Umgang mit Daten sicherstellen. Der Data Governance Act (DGA) der EU legt die Grundlagen für die Schaffung eines europäischen Datenaustauschmodells fest und fördert die gemeinsame Datennutzung im Markt.

  • Data Act (Datenverordnung – DA): Diese EU-Verordnung zielt darauf ab, den Austausch und die Nutzung von Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erleichtern und zu fördern. Sie schafft einen harmonisierten Rahmen für den Datenzugang und die Datennutzung.

Bedeutung des Datenrechts

Die Einhaltung des Datenrechts essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren und die umfangreichen Folgen bei Verstößen gegen die Vorgaben zum Umgang mit den Daten zu vermeiden. Das Wissen dazu, ob Kunden oder Mitbewerber Zugangsansprüche zu Daten haben ist ebenso von Bedeutung wie Kenntnis von den eigenen Möglichkeiten, fremde Daten für die eigene Produktentwicklung und -optimierung nutzen zu können. So sieht der Data Act beispielsweise die Notwendigkeit des Abschlusses von Datennutzungsverträgen vor, wenn ein Zugriff auf Daten in Produkten (personenbezogen oder nicht) erfolgen soll.

Unsere Expertise im Datenrecht

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Datenrecht. Wir unterstützen Unternehmen bei der Implementierung datenschutzkonformer Prozesse, beraten zur Datenlizenzierung und vertreten Ihre Interessen in datenschutzrechtlichen Fragen. Zudem stehen wir Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zur Seite.

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