„Open Source“-Software in proprietären Produkten
FOSS-Compliance
Bei der Entwicklung von eigener, proprietärer Software wird häufig auf Open-Source-Software zurückgegriffen, um „das Rad nicht neu zu erfinden“. Es wird z. B. eine freie JPG-Bibliothek in die eigene Software eingebunden oder der Linux-Kernel in eine Embedded Software oder Firmware einbezogen. Die betreffende Open-Source-Software steht dabei unter eigenen Open-Source-Lizenzbedingungen, die einzuhalten sind. Im Falle von Lizenzverstößen können Dritte u. a. Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Im Open-Source-Bereich kann jedoch noch eine gravierendere Folge eintreten: Es kann die gesamte eigene Software kostenlos im Quellcode zu veröffentlichen sein. Dies ist der sog. Copyleft-Effekt oder die „Infizierung“ der eigenen Software durch die Open-Source-Lizenz.