Online-Marktplätze: neue Vorgaben aufgrund der P2B-Verordnung
zur Nichtigkeit von AGB und weitere Vorgaben
Internet-Markplätze, auf denen Unternehmer Angebote einstellen können und Verbraucher die Angebote annehmen können, bestehen zahlreich. Für solche sog. Online-Vermittlungsdienste gilt seit Mitte Juli 2020 die P2B-Verordnung (Platform-to-Business-Verordnung, EU-Verordnung 2019/1150). Die P2B-Verordnung enthält zahlreiche Anforderungen an die Ausgestaltung der Plattform seitens des Plattformbetreibers, insbesondere zur Gestaltung der AGB. Fehlen bestimmte Regelungen sind die AGB ganz oder teilweise nichtig und es besteht die Gefahr von Abmahnungen.