Ransomware: Lösegeldzahlung kann rechtswidrig sein
Wenn aufgrund eines Verschlüsselungstrojaners (oder auch: „Ransomware“), wie z. B. „WannaCry“, die Unternehmensdaten verschlüsselt werden, steht man vor der Wahl, auf die Erpressung einzugehen und Lösegeld zu bezahlen oder die verschlüsselten Daten aus eigener Kraft über Backups wiederherzustellen oder sonst wie zu rekonstruieren. Oftmals ist die Bezahlung an die Ransomware-Gang wirtschaftlich attraktiver als die Rekonstruktion. Dies gilt umso mehr, wenn die Ransomware-Gang zusätzlich damit droht, Daten zu veröffentlichen. Wenig beleuchtet in diesem Kontext ist bislang die Frage, ob eine Zahlung an die Ransomware-Gang rechtswidrig ist.