Öffentliches Baurecht

  • Abschluss von BGB- und VOB/B-Werkverträgen

  • Mängel- und Gewährleistungsansprüche, Haftungsfragen

  • Bauverträge, Bauträgerverträge, Architektenverträge

  • Begleitung bei Vertragsverhandlungen, Prüfung von Vertragsentwürfen

  • Vertragsabwicklung gegenüber Behörden und Gerichten

Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens ist von zahlreichen Einzelfragen abhängig, bei denen sowohl das Bundes- als auch das Landesrecht und nicht zuletzt auch die jeweilige Gemeinde verschiedene Vorgeben machen, die zu berücksichtigen sind. VOELKER vertritt und berät dabei in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Wir betreuen baurechtliche Genehmigungsverfahren und wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Wir vertreten und beraten von Vorhaben betroffene Dritte, wenn ihr Eigentum oder Grundstücksrecht negativ beeinträchtigt wird.

VOELKER vertritt in komplexen raum- und bauplanungsrechtlichen Verfahren und koordiniert die verfahrensbeteiligten Fachplaner, Gutachter und Behörden. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln die dabei notwendigen verfahrensbegleitenden städtebaulichen Verträge.

VOELKER vertritt Bauherren und Grundeigentümer in bauordnungsrechtlichen Verfahren und wehrt unberechtigte Inanspruchnahmen durch Behörden ab.