Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen
Die Verwendung vorformulierter Vertragsbedingungen zum Einkauf von Waren oder Dienstleistungen, vor allem aber auch bei der Lieferung von Produkten und bei der Erbringung von Leistungen, ist heutzutage Standard. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gut formuliert sind und sich auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung befinden, sind ein Qualitätsausweis im Außenauftritt von Unternehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aber zur Wahrung der Interessen des Verwenders auch dringend notwendig: So ergeben sich wesentliche Forderungssicherungen (wie z. B. der Eigentumsvorbehalt und erst recht der verlängerte Eigentumsvorbehalt) entgegen verbreiteter Meinung nicht aus dem Gesetz, sondern müssen vertraglich – meist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – vereinbart werden. Unternehmen, die auf die Verwendung von Lieferbedingungen verzichten, tragen das Gewährleistungsrisiko für die gelieferten Produkte über den gesamten gesetzlichen Zeitraum von zwei Jahren, während in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen an Kunden, die ebenfalls Unternehmer sind, die Gewährleistungszeit auf ein Jahr beschränkt werden kann.
Weitere zentrale Vereinbarungselemente in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Aufrechnungsverbot bei strittigen Sachverhalten, Rechtswahl, Gerichtsstandsklausel) bewahren Unternehmen vor Forderungsverlusten oder langjährigen Rechtsstreiten.
VOELKER berät Unternehmen sowohl bei der Gestaltung von Einkaufsbedingungen als auch von Lieferbedingungen und entwirft für Sie maßgeschneiderte Rahmenverträge zur Verwendung gegenüber ihren Lieferanten und Kunden.