Patentrecht, Designrecht, Arbeitnehmererfinderrecht

  • Beratung bei der Sicherung von Rechten an Erfindungen, insbesondere bei Verträgen mit externen Entwicklern und bei der Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen.

  • Verteidigung von Schutzrechten durch außergerichtliche Maßnahmen gegen Schutzrechtsverletzer, Vorbereitung gerichtlicher Maßnahmen (Besichtigung, Eilmaßnahmen, Verletzungsklagen).

  • Enge Zusammenarbeit mit den Patentanwälten der Mandanten (oder, falls noch keine Patentanwälte mandatiert sind, mit von uns empfohlenen Spezialisten). Wir betreuen grundsätzlich keine Patent- und Designanmeldungen und legen bei Patent- und Designverletzungsstreitigkeiten stets Wert auf die Ergänzung unseres Teams durch Patentanwälte.