Patentrecht, Designrecht, Arbeitnehmererfinderrecht
Beratung bei der Sicherung von Rechten an Erfindungen, insbesondere bei Verträgen mit externen Entwicklern und bei der Gestaltung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Verteidigung von Schutzrechten durch außergerichtliche Maßnahmen gegen Schutzrechtsverletzer, Vorbereitung gerichtlicher Maßnahmen (Besichtigung, Eilmaßnahmen, Verletzungsklagen).
Enge Zusammenarbeit mit den Patentanwälten der Mandanten (oder, falls noch keine Patentanwälte mandatiert sind, mit von uns empfohlenen Spezialisten). Wir betreuen grundsätzlich keine Patent- und Designanmeldungen und legen bei Patent- und Designverletzungsstreitigkeiten stets Wert auf die Ergänzung unseres Teams durch Patentanwälte.