Trennung vom Geschäftsführer
Die Gesellschafter haben ihr Vertrauen in den Geschäftsführer verloren.
Hintergründe können geschäftlicher Misserfolg, unterschiedliche Vorstellungen über die Strategie des Unternehmens, oftmals aber auch Pflichtverletzungen des Geschäftsführers bis hin zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten sein. Bei der Trennung vom Geschäftsführer sind zwei Ebenen zu unterscheiden, nämlich die Organstellung (also das Amt des Geschäftsführers) und sein Dienstverhältnis (also der Anstellungsvertrag mit Regelungen zu Vergütung, Urlaub, Altersversorgung etc.). Bei der Beendigung beider Rechtsverhältnisse mit dem Geschäftsführer ist große Sorgfalt geboten, bei der Trennung aus wichtigem Grund auch rasches Handeln.