Haftung von Beirats-/Aufsichtsratsmitgliedern
In den letzten Jahren hat die Rechtsprechung immer häufiger die Verantwortung von Beirats- und Aufsichtsratsmitgliedern bei der Führung eines Unternehmens unter die Lupe genommen. Beileibe trifft dieses Problemfeld nicht nur auf Aktiengesellschaften zu, da sich viele GmbHs oder Unternehmen anderer Rechtsformen dazu entschieden haben, freiwillig solche Kontrollorgane zwischen der Geschäftsführungs- und der Gesellschafterebene einzurichten. Kommt es zu Konflikten im Unternehmen, kann solchen Gremien oft eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung zukommen. Umgekehrt müssen Beirats-/Aufsichtsratsmitglieder im Streitfall nicht persönliche Loyalitäten, sondern stets das Wohl des Unternehmens im Blick haben, um nicht womöglich selbst Vorwürfen wegen Pflichtverletzung oder gar Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein