Individuelle Entwicklung von Patientenverfügungen
Dem Fortschritt in Wissenschaft und Technik ist es geschuldet, dass Patienten mit immer schwereren Erkrankungen behandelt und am Leben erhalten werden können. Auch wenn die heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für viele Menschen Hoffnung und Chance bedeuten, wächst die Angst vor einer Leidens- und Sterbensverlängerung durch Apparatemedizin. Es ist unmittelbarer Ausfluss der in Artikel 1 des Grundgesetzes verankerten Menschenwürde, dass jedem das Recht zusteht, frei und nach dem eigenen Willen zu entscheiden, ob bzw. welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Problema¬tisch wird dies dann, wenn die Erkrankung bereits soweit fortgeschritten ist, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu eben dieser Frage zu äußern. Wer in einer solchen Situation nicht möchte, dass ein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet bzw. wer seinen Angehörigen die Last dieser Entscheidung abnehmen möchte, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bei einem konkret beschriebenen Krankheitszustand bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen. So unterschiedlich die Lebenserfahrung, die Wertvorstellungen sowie die Glaubensüberzeugungen jedes einzelnen sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen, die sich hieraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können. Bevor Anordnungen in diesem existenziellen Bereich getroffen werden, sollte man sich daher in jedem Fall detailliert beraten und über Möglichkeiten und Risiken aufklären lassen.