Gestaltung von Pflegeverträgen zwischen betagten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (sog. Generationenverträge)

Viele ältere Menschen sind alters- oder gesundheitsbedingt auf die Pflege durch Dritte angewiesen. Glücklicherweise springt häufig eines der Kinder ein und kümmert sich z. B. unter Zuhilfenahme eines ambulanten Pflegedienstes um den pflegebedürftigen Vater oder die pflegebedürftige Mutter. Auf diese Weise kann in vielen Fällen der nicht gewünschte Aufenthalt in einem Pflege- oder Seniorenheim hinausgeschoben oder sogar ganz vermieden werden. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit nimmt die Pflege und Betreuung älterer Menschen erhebliche Zeit und Energie in Anspruch. Gegebenenfalls bestimmt sie über Monate und Jahre hinweg den gesamten Tagesablauf des betreuenden Kindes. In diesen Fällen besteht häufig – vor allem von Seiten der Eltern – der Wunsch, die Tätigkeit des Kindes zu vergüten und den Aufwand des Kindes (auch im Verhältnis zu den nicht pflegenden Kindern) zumindest teilweise auszugleichen. Diesem Wunsch lässt sich durch schriftliche Pflegevereinbarungen zwischen Eltern und Kindern (sogenannte Generationenverträge) zur Durchsetzung verhelfen. Die auf die Umstände des Einzelfalls abgestimmten Verträge dokumentieren den Umfang der Pflegebedürftigkeit und regeln die Höhe der hierfür zu entrichtenden Pflegevergütung. Außerdem schreiben sie fest, zu welchem Zeitpunkt die Vergütung zu bezahlen ist (häufig erst nach dem Versterben des Pflegebedürftigen).

Generationenverträge