Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente
Verstirbt ein Mensch ohne ein wirksames Testament oder eine sonstige letztwillige Verfügung errichtet zu haben, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die hiermit verbundenen Rechtsfolgen entsprechen häufig nicht den Vorstellungen des Erblassers und bilden immer wieder den Auslöser für Streitigkeiten unter den Angehörigen. Beispielsweise führt die gesetzliche Erbfolge in einer Vielzahl von Konstellationen zur Entstehung einer nicht erwünschten Erbengemeinschaft, die sich nur schwer verwalten lässt und die mit Blick auf ihre Auseinandersetzung ein erhebliches Konfliktpotential bietet. Diese und eine Vielzahl weiterer Schwierigkeiten lassen sich durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden. Neben der wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung des länger lebenden Ehegatten kommt hierbei der Gleichbehandlung von Abkömmlingen, der Berücksichtigung von Vorempfängen, dem Erhalt des Familien- und Betriebsvermögens sowie insbesondere der Vermeidung einer unnötigen Erbschaftssteuerlast erhebliche Bedeutung zu.