Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art

Im Rahmen der Abwicklung eines Nachlasses, bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Umsetzung testamentarischer Anordnungen oder der Erfüllung von Vermächtnis- oder Pflichtteilsansprüchen geraten die Beteiligten häufig in Situationen, in denen sie ohne professionelle Hilfe kaum in der Lage sind, dem ihnen zustehenden Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. In all diesen Konstellationen beraten und vertreten sie die Experten von VOELKER sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.