Erbrechtliche Mediation
Unter dem Begriff der Mediation werden verschiedene Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung zusammengefasst, die in zahlreichen Rechtsgebieten immer häufiger zur Anwendung gelangen. Gerichtsverfahren bedeuten in aller Regel einen großen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Außerdem gehen sie mit einer starken nervlichen Belastung der Beteiligten einher. Gerade im Bereich des Erbrechts, in dem die Parteien häufig ein und derselben Familie angehören, kann dies dazu führen, dass Konflikte entstehen, die weit über den eigentlichen Streitpunkt hinausgehen. Um dies zu vermeiden, bietet das Mediationsverfahren den Beteiligten die Eröffnung neuer Perspektiven. Mit Hilfe eines Mediators erarbeiten die Parteien alternative Lösungen, die zu anderen Ergebnissen führen und nicht Verlust, sondern Mehrwert bedeuten („win-win-Situation“).