Beratung von Erben, insbesondere bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder bei Berücksichtigung von Vorempfängern

Hinterlässt ein Erblasser mehr als einen Erben, so entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft. Die Erben treten gemeinschaftlich in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Sie bilden eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Die Verwaltung und insbesondere die Auseinandersetzung des in diese Gesamthandsgemeinschaft fallenden Nachlasses ist äußerst konfliktanfällig. Zusätzlich verkompliziert wird die Angelegenheit, wenn einer der Miterben zu Lebzeiten des Erblassers Vorempfänge erhalten hat, die nun – im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – zum Ausgleich kommen sollen. Eine ordnungsgemäße Verwaltung der Erbengemeinschaft sowie eine wirtschaftlich sinnvolle Auseinandersetzung des Nachlasses lässt sich hier in aller Regel nur mit professioneller Hilfe erreichen.