Begleitung in Erbscheinsverfahren
Bei einem Erbschein handelt es sich um eine amtliche Urkunde, in der für den Rechtsverkehr dokumentiert ist, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist. Sofern eine notarielle Verfügung von Todes wegen nicht vorliegt, wird ein Erbschein beispielsweise benötigt, um das Grundbuch berichtigen zu lassen und die Eintragung des Erben als Eigentümer der in den Nachlass fallenden Immobilien zu erreichen. Zwar kommt dem Erbschein grundsätzlich nur deklaratorische Bedeutung zu, dennoch wird eine Vielzahl an Fragestellungen rund um das Erbrecht bereits im Erbscheinsverfahren relevant. In besonderem Maße gilt dies dann, wenn die Erbfolge als solche umstritten ist. Auch bei einer im Ausgangspunkt unproblematischen Erbfolge können sich Schwierigkeiten z. B. im Hinblick auf die Glaubhaftmachung der dem Erbschein zugrunde zu legenden Tatsachen und die Beschaffung der erforderlichen Nachweise ergeben.