Erbrecht national und international
In einer Gesellschaft, in der die Menschen zunehmend älter werden und häufig nicht unerhebliche Vermögen erwirtschaftet haben, spielt die maßgeschneiderte Übertragung wirtschaftlicher Werte im Wege steueroptimierter und streitvermeidender Testamentsgestaltungen und vorweggenommener Erbfolgen, z. B. im Rahmen einer gelungenen Unternehmensnachfolge, eine immer größere Rolle. Während im privaten Bereich beispielsweise Auslandsvermögen oder familiäre Sondersituationen wie Patchwork-Familien exakt und vor allem individuell austarierte Regelungen erforderlich machen, gilt es im betrieblichen Bereich, das Unternehmen sicher von einer Generation auf die nächste zu übertragen.
Gleichzeitig zeigt sich ein erhöhtes Bedürfnis nach „Juristischer Altersvorsorge“. Pflegeverträge insbesondere zwischen betagten Eltern und ihren Kindern, Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Patientenverfügungen lauten die Schlagworte, die für immer größere Teile unserer Gesellschaft Bedeutung erlangen.
VOELKER steht für eine gleichermaßen spezialisierte wie fachlich qualifizierte und kompetente Beratung im gesamten Bereich des nationalen und internationalen Erb- und Erbschaftssteuerrechts. Zu den klassischen Tätigkeitsfeldern gehört der Bereich der vorweggenommenen Erbfolge, die Gestaltung streit- und steuervermeidender Testamente sowie – nach dem Erbfall – die Auslegung oder Anfechtung von unzureichend formulierten Testamenten, die Abwicklung von Nachlässen insbesondere als Testamentsvollstrecker und die Durchsetzung bzw. umgekehrt der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen oder Vermächtnissen. Daneben beschäftigen sich die erbrechtlichen Spezialisten von VOELKER mit dem Bereich der „Juristischen Altersvorsorge“.
Die konsequente Spezialisierung von VOELKER erlaubt, unsere Mandanten mit hohem Expertenwissen und – unter Einbeziehung der im Einzelfall erforderlichen weiteren Experten z. B. auf dem Gebiet des Familien-, Gesellschafts- oder Steuerrechts – gleichermaßen ganzheitlich zu beraten, um maßgeschneiderte und dauerhaft tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Ihre Spezialisten
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Dr. Stefan Seyfarth Fachanwalt für Erbrecht , Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) , Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) , Partner
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Ines Bentien Rechtsanwältin
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Maria Gruhn Rechtsanwältin
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Lena Hertwig Fachanwältin für Erbrecht
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Sven Kobbelt Rechtsanwalt
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Kai-Rüdiger Kull Fachanwalt für Erbrecht
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Kai Mayer Rechtsanwalt
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Leistungen
Wir decken sämtliche Aspekte des nationalen und internationalen Erbrechts ab.
- Gestaltung streitvermeidender und steueroptimierter Testamente
- Entwicklung von Sondertestamtenten wie Behinderten-, Geschiedenen-, Patchwork-, Unternehmertestamenten etc.
- Entwicklung von Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
- General- und Vorsorgevollmachten
- Individuelle Entwicklung von Patientenverfügungen
- Gestaltung von Pflegeverträgen zwischen betagten Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen (sog. Generationenverträge)
- Erbrechtliche Mediation
- Begleitung in Erbscheinsverfahren
- Auslegung und Anfechtung von Testamenten
- Beratung von Erben, insbesondere bei Fragen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft oder bei Berücksichtigung von Vorempfängern
- Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen
- Abwicklung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Nachlassauseinandersetzungen und Erbstreitigkeiten aller Art
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer