Haftungsrisiken durch die DSGVO ab dem 25.05.2018 vermeiden Die praktische Umsetzung des neuen Datenschutzrechts
Veranstaltungsdetails
Im Rahmen der Veranstaltung werden die wichtigsten Maßnahmen vorgestellt, die Sie im Unternehmen jetzt zu ergreifen haben, um den Haftungsrisiken ab dem 25.05.2018 zu begegnen. Zugleich werden die tragenden Grundstrukturen der neuen Regelungen vermittelt, sodass auch über die Sofortmaßnahmen hinaus ein sicherer Umgang mit dem Rechtsgebiet ermöglicht wird. Dabei wird auch gezeigt, dass ein proaktiver Umgang mit dem Datenschutzrecht und insbesondere den Datenschutzbehörden Möglichkeiten eröffnet, wenn dies richtig angegangen wird.
Die DSGVO wirkt sich im Kleinen wie im Großen aus. So müssen mit jeder Datenerhebung dem Betroffenen nun zwölf Informationen erteilt werden. Diese Informationen lassen sich teilweise einfach zusammenstellen (z. B. der Name Ihres Unternehmens), erfordern teilweise aber auch eine sehr genaue Prüfung (z. B. wenn die genaue Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung mitzuteilen ist, die Dauer der Speicherung oder die bestehenden Rechte des Betroffenen). Dies betrifft bereits einfache Sachverhalte wie Newsletter-Einwilligungen oder Datenschutzerklärungen auf Homepages. Aber auch Formulare sind zu überprüfen, da sich die Anforderungen an die Einwilligung ändern und der Frage nachzugehen ist, inwieweit Alt-Einwilligungen Wirksamkeit behalten. Selbst Software und technische Geräte können anzupassen sein, um dem neuen Grundsatz der datenschutzfreundlichen Voreinstellung zu genügen.
Es entstehen aber auch ganz neue Haftungsrisiken, z. B. für denjenigen, der Daten lediglich für einen Dritten speichert. Sah das BDSG bislang keine Haftung für diese Personen vor, stehen sie nun ebenfalls in der Verantwortung dafür, dass die Speicherung datenschutzrechtlich zulässig ist. Vielschichtigere Lösungen sind zu finden, wenn Daten über Ländergrenzen hinweg übertragen werden, etwa falls Dienstleister im Ausland eingesetzt werden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Ablauf der Veranstaltung
Dr. Gerrit Hötzel:
Was ist neu, was bleibt alt?
Umgang mit Adressdaten
neue Anforderungen an die Einwilligung und Erhebung von Daten, z. B. Newsletter-Einwilligungen
neue Informationspflichten nach der DSGVO Abmahnungen vermeiden z. B. für Homepages, Onlineshops und Technikgestaltungen
Verkauf von „Daten“ (z. B. Kundenkartei)
bereichsspezifische Datenschutzregelungen neben der DSGVO
die E-Privacy-Verordnung als Spezialregelung für den Online-Bereich
neue Anforderungen an die Technikgestaltung
Ulrike Rögle:
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Privileg des Datenschutzes
Umgang mit den Datenschutzbehörden
Umgang mit Auskunftsverlangen von Kunden
Dr. Christina Blanken:
internationale Sachverhalte
internationale Auftragsverarbeitungen
Dr. Gerrit Hötzel:
konkrete nächste Schritte zur Umsetzung
Kleiner Imbiss
Organisation:
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Anmeldung:
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung:
per E-Mail an: veranstaltungen@voelker-gruppe.com
Anmeldungen werden erbeten bis zum 26.02.2018