Streit über Berichterstattungen in der Presse

Sie müssen feststellen, dass in einem Presseartikel falsche Behauptungen über Ihre Produkte enthalten sind? Ein Kunde von Ihnen überzieht Sie in einem Internetportal mit Schmähkritik? Sie werden abgemahnt, weil in dem von Ihnen angebotenen Blog-Portal ein Artikel über einen „Promi“ enthalten ist und Sie deshalb haften sollen?

Sie müssen feststellen, dass in einem Presseartikel falsche Behauptungen über Ihre Produkte enthalten sind? Ein Kunde von Ihnen überzieht Sie in einem Internetportal mit Schmähkritik? Sie werden abgemahnt, weil in dem von Ihnen angebotenen Blog-Portal ein Artikel über einen „Promi“ enthalten ist und Sie deshalb haften sollen? Sie wollen über eine Veranstaltung berichten und dabei verschiedene Fotos verwenden auf denen Teilnehmer der Veranstaltung abgebildet sind?

Im Presserecht ist es wichtig schnell die richtigen Maßnahmen zu treffen aber gleichzeitig deren Folgen zu durchdenken. Denn durch rechtliche Schritte, die unbedacht gewählt werden, kann in der Öffentlichkeit der negative Eindruck sogar noch verstärkt werden. Schon in der Erstbesprechung muss daher eindeutig geklärt werden, was die Ziele des Vorgehens sind und bei welchen Gegnern mit welchen Gegenreaktionen zu rechnen ist. Durch langjährige Erfahrung sowohl in den klassischen als auch in den neuen Medien können wir Ihnen hier nicht nur eine rechtliche Beratung anbieten, sondern auch aus unserer Erfahrung aus vielen Mandanten eine Einschätzung vermitteln, welches Vorgehen sinnvoll und zielführend ist.

Wir sind daher in den folgenden Bereichen tätig:

  • Schnellstmögliche Beseitigung der negativen Berichterstattung

  • Beratung für ein jeweils angemessenes Vorgehen

  • Erwirkung einstweiliger Verfügung

  • Verteidigung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Prozessvertretung

  • Beratung zur Minimierung der Haftung bei eigener Berichterstattung