UWG soll reformiert werden
An sich soll nur eine Anpassung an die europäische Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) erfolgen. Der derzeit bekannte 2. Referentenentwurf sieht jedoch durchaus grundlegendere Änderungen vor. Voraussetzung für einen Anspruch nach dem UWG soll nun ein Verstoß gegen eine „fachliche Sorgfalt“ sein, die im Gesetz näher beschrieben wird. Prof. Dr. Helmut Köhler, der einen der maßgeblichen Gesetzeskommentare zum UWG herausgibt, hat im März im Rahmen einer Veranstaltung in Stuttgart viel systematische Kritik geübt. Sollte der derzeitige Referentenentwurf Gesetz werden, entstünde große Rechtsunsicherheit über die Auslegung der neuen Normen. Durch systematische Mängel können aber auch neue Verteidigungsmöglichkeiten entstehen.