OLG Köln: Internet-Kontaktformular ohne Datenschutzerklärung abmahnfähig

OLG Köln, Urteil vom 11.03.2016, Az. 6 U 121/15

Ein Internetkontaktformular über das in der Datenschutzerklärung nicht unterrichtet wird, ist rechtswidrig und kann von Mitbewerbern und Verbänden kostenpflichtig abgemahnt werden. Das hat das OLG Köln entschieden. Richtigerweise wird ferner zu überlegen sein, ob sogar eine Einwilligung erforderlich ist. VOELKER hat auf dieses Problem, das zumindest vor dem aktuellen Urteil des OLG Köln in der Praxis kaum berücksichtigt wurde, bereits in der Vergangenheit hingewiesen.

Stand: 11. März 2016